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 die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Handwerkskammer für Schwaben erfolgte im Jahr 2001 als Sachverständiger für das Fachgebiet Fensterbau und Inneneinrichtung.


 

durch den praxisnahen Bezug zu Inneneinrichtung und Fensterbau in der Herstellung und Montage verfüge ich über sehr gute Kenntnisse in den bestellten Fachgebieten.


 

Als öffentlich bestellter Sachverständiger bin ich darauf vereidigt unabhängig und unparteiisch zu handeln. Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland nicht geschützt. Um eine Abgrenzung zu Gutachtern mit nicht ausreichender Qualifiaktion zu erreichen, werden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige einer Prüfung unterzogen und müssen jährlich Fortbildungsnachweise erbringen. Nach dieser Qualifizierung werden die ö.b.u.v Sachverständigen bei Gericht als Sachverständige bestellt.